Gericht zur AfD Einstufung
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26. Februar 2026 in einem Eilverfahren (Az. 13 L 1109/25) entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen, behandeln oder öffentlich so bezeichnen darf. Dies gilt bis zum Abschluss des laufenden Hauptsacheverfahrens.
Hintergrund
Im Mai 2025 hatte das BfV – noch unter der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) – die AfD von „Verdachtsfall“ auf „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft. Grundlage war ein über 1.000 Seiten starkes Gutachten.
Faeser machte die Einstufung kurz vor dem Regierungswechsel öffentlich, ohne dass das Gutachten zuvor fachlich im Innenministerium geprüft worden war. Kritiker warfen ihr vor, ein politisches Signal setzen und Koalitionen mit der AfD erschweren zu wollen.
Die AfD klagte sofort dagegen und beantragte Eilschutz.
Was sagt das Gericht?
Das Gericht erkennt zwar verfassungsfeindliche Bestrebungen in Teilen der AfD (z. B. ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, islamfeindliche Positionen im Wahlprogramm 2025 wie Minarett- oder Kopftuchverbote), sieht diese aber nicht als derart prägend für die gesamte Partei an, dass eine „gesicherte“ Einstufung gerechtfertigt wäre.
Es spricht von „einzelnen verfassungswidrigen Forderungen“ und einem „starken Verdacht“, aber keiner gesicherten verfassungsfeindlichen Grundtendenz der Bundespartei. Das Gutachten des Verfassungsschutzes hielt das Gericht für nicht ausreichend tragfähig.
Die AfD fällt damit vorerst zurück auf die (rechtskräftige) Einstufung als Verdachtsfall. Das bedeutet: Beobachtung ist weiter möglich, aber mit geringeren nachrichtendienstlichen Mitteln (z. B. weniger V-Leute).
Reaktionen und „Blamage“-Debatte
Die AfD (z. B. Alice Weidel) feiert einen „großen Sieg für Demokratie und Rechtsstaat“.
In konservativen und rechten Medien/Kreisen (Cicero, Apollo News, Junge Freiheit, NIUS) wird das Urteil als krachende Niederlage für Nancy Faeser, Thomas Haldenwang und den Verfassungsschutz dargestellt – teils als Beweis für politische Instrumentalisierung gegen die Opposition. Man spricht von „Blamage“, „Ohrfeige“ oder „Offenbarungseid“.
Selbst in Mainstream-Medien (ARD-Tagesthemen, Spiegel, SZ, Welt) gibt es Kritik am Vorgehen: Eine ARD-Journalistin nannte das Gutachten „bedrucktes Papier mit überschaubarer Aussagekraft“. Sächsische CDU-Politiker sprachen von einem „politisch motivierten Schnellschuss“ Faesers.
Das neue Innenministerium (unter Alexander Dobrindt/CSU) lässt das Gutachten nun nachträglich prüfen.
Das Urteil ist kein Freispruch – es ist vorläufig und betrifft nur die Hochstufung. Im Hauptsacheverfahren (das Jahre dauern kann) könnte alles anders aussehen.
Es erschwert aber ein Parteiverbot erheblich, da eine „gesichert rechtsextreme“ Partei leichter verboten werden könnte als eine, die nur „Verdachtsfall“ ist.
Kurz gesagt: Für die einen ein Rechtsstaats-Sieg gegen staatliche Übergriffe, für die anderen eine peinliche Panne der alten Bundesregierung. Die Debatte um Faeser und die „Altparteien“ dreht sich genau darum – ob hier Justiz oder Politik den Kürzeren gezogen hat.
Nachfolgend ein paar Links zum Thema:
https://youtu.be/U9JUlXEiESI?si=yARtszG0Et1x4hhy
https://youtube.com/shorts/aVTkDbPAPyk?si=ZRdsGsIs2VpaprRW