Kommunalwahl 2025: Einführung einer Geldkarte für Asylanten zur besseren Kontrolle!!!

Wir als UWG Bergneustadt und ich als ihr Bürgermeisterkandidat sind der Meinung, dass wir in Bergneustadt auf eine Geldkarte für Asylanten umstellen müssen. Wichtigster Grund ist, dass die Migranten dann kein Geld mehr in ihre Heimat überweisen können, um zum Beispiel das Schleusergeschäft zu unterstützen.
Das werde ich entweder als euer Bürgermeister oder aber als Fraktionsvorsitzender der UWG Bergneustadt im kommenden Stadtrat erneut einbringen bzw beantragen. Bürgermeister Thul (CDU), CDU, SPD, FDP, FWGB und Grüne wollten es beim letzten Mal nicht und stimmten gegen die Geldkarte. Nur wir von der UWG-Fraktion hatten für die Geldkarte gestimmt.
Hier sind die wesentlichen Vorteile der sogenannten „Geldkarte für Asylanten“:
1. Effizienz und Verwaltungsvereinfachung:
Die Verwaltung muss keine Bargeldauszahlungen oder Gutscheinausgaben mehr organisieren. Stattdessen wird der Betrag automatisch als Guthaben auf die Karte geladen – das spart Zeit und Verwaltungskosten.
2. Gesteigerte Kontrolle und höhere Transparenz:
Die Verwaltung kann nachvollziehen, wofür das Geld von den Migranten/Asylanten ausgegeben wird.
3. Reduktion von Geldtransfers ins Ausland und Schleuserrisiken:
Da Überweisungen ins Ausland ausgeschlossen sind, verringert sich die Möglichkeit, dass die Migranten/Asylanten Gelder an Schleuser oder Familien im Herkunftsland schicken – ein zentraler migrationspolitischer Mehrwert.
4. Erhöhter Schutz vor Diebstahl
Im Verlustfall lässt sich die Karte sperren und ersetzen – anders als Bargeld, das oft unwiederbringlich verloren ist.
5. Potentielle Abschreckung von Migration aus rein ökonomischen Gründen:
Es gibt Hinweise darauf, dass die Bezahlkarte – zumindest in Kommunen mit restriktiveren Regeln – dazu beiträgt, dass weniger Menschen aus rein finanziellen Motiven nach Deutschland kommen. Einige Kommunen berichten über gestiegene freiwillige Rückkehrquoten.
6. Kontext und Übersicht:
a.) Gesetzliche Grundlage (Bundesebene): Im April 2024 wurde die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen im Asylbewerberleistungsgesetz verankert. Die Umsetzung liegt bei den Ländern und Kommunen.
b.) Regionale Unterschiede: Während Länder wie Bayern und Hamburg eigene Modelle verfolgen, haben 14 Bundesländer ein gemeinsames Konzept abgestimmt. Begrenzungen von Bargeldauszahlungen (z. B. max. 50 €) sind üblich, können aber variieren.
Fazit: Die Bezahlkarte bietet klare Vorteile in den Bereichen Sicherheit, Kontrolle, Verwaltungseffizienz und Migrationssteuerung.
Euer Lokalpatriot Jens Holger Pütz