Heimat ohne Kompromisse.
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26. Februar 2026 in einem Eilverfahren (Az. 13 L 1109/25) entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen, behandeln oder öffentlich so bezeichnen darf. Dies gilt bis zum Abschluss des laufenden Hauptsacheverfahrens. Hintergrund Im Mai 2025 hatte das BfV – noch unter…
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