Offener Brief der UWG Bergneustadt als Antwort auf den Offenen Brief von Herrn Rädler (Gegenwind.Bergneustadt)

Heimat ohne Kompromisse.

Offener Brief der UWG Bergneustadt als Antwort auf den Offenen Brief von Herrn Rädler (Gegenwind.Bergneustadt)

In Bezug auf den heutigen offenen Brief von Gegenwind Bergneustadt Inititiator Markus Rädler an die Stadtverordneten und Bürgermeister Thul.

An
Herrn Markus Rädler
Am Schürenfeld 7
51702 Bergneustadt-Attenbach

Bergneustadt, den 4. September 2026

Betreff: Ihr Offener Brief vom 04. September 2026 bezüglich der Windkraftanlagen in der Sülemicke und am Hackenberg

Sehr geehrter Herr Rädler,

vielen Dank für die Übermittlung Ihres Offenen Briefes vom 2. September 2026 an den Bürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Bergneustadt.Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Schreibens. Als Fraktion der UWG Bergneustadt haben wir Ihre Argumente und die darin aufgeworfenen rechtlichen Fragestellungen intensiv und eingehend geprüft.

Unsere juristische und inhaltliche Bewertung Ihres Schreibens

Ihre rechtliche Analyse zu § 11b EEG deckt wesentliche Schwachstellen und Lücken in der Argumentation der Befürworter einer schnellen Verpachtung auf:

Regelungslücke im laufenden Betrieb: § 11b EEG statuiert Duldungspflichten primär für die Bau- und Rückbauphase. Die gesetzliche Regelung deckt keineswegs automatisch die dauerhafte Nutzung, Instandhaltung und den Betrieb über eine Laufzeit von 25 bis 30 Jahren ab.

Straßen- und Widmungsrecht: Der Verweis auf das öffentliche Straßenrecht und die Frage der Umwidmung sowie Sondernutzung ist ein valider Punkt. Öffentliche Verkehrswege können nicht ohne Weiteres für private Großprojekte zweckentfremdet werden.

Keine Eile bei der Verpachtung: Die Stadt Bergneustadt vergibt sich durch den vorzeitigen Abschluss von Pachtverträgen freiwillig ihrer rechtlichen Handlungsspielräume. Wer heute vorschnell unterschreibt, schafft Fakten, die sich bei künftigen Gesetzesänderungen nicht mehr korrigieren lassen.

 

Wir teilen Ihre Auffassung vollkommen: Die Stadt darf sich nicht auf ungeprüfte Aussagen oder Gefälligkeitseinschätzungen von Projektierern verlassen, sondern benötigt ein unabhängiges, belastbares Rechtsgutachten.

Einschätzung und Haltung der UWG Bergneustadt

Die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) Bergneustadt steht in dieser Angelegenheit fest an der Seite der betroffenen Bürger sowie der Windkraftgegner.

Energiepolitische Realität: Der durch zusätzliche Windräder vor Ort erzeugte Strom wird im aktuellen deutschen Strommix derzeit schlichtweg nicht benötigt. Es fehlt eklatant an den erforderlichen Trassen für den Stromabtransport sowie an ausreichenden Netzspeichern. Schon heute müssen Windkraftanlagen regelmäßig abgeregelt werden. Dass der Steuer- und Beitragszahler über Entschädigungszahlungen auch noch für fiktive Stromerzeugung aufkommen muss – ohne dass eine einzige Kilowattstunde tatsächlich genutzt wird –, ist eine irreleitende Entwicklung.

Schutz unserer Wälder und Umwelt: Solange diese grundlegenden Probleme der Energiewende nicht gelöst sind, ist der Preis für Bergneustadt unverhältnismäßig hoch. Wir lehnen es entschieden ab, unsere letzten zusammenhängenden Waldflächen in der Sülemicke und am Hackenberg für Industrieanlagen zu opfern.

Echter Naturschutz vor Ideologie: Eine unzerstörte Heimat und intakte Natur haben für uns einen unschätzbaren Wert. Das Wort Natur- und Tierschutz muss im Zweifel immer Priorität vor einem rein fiktiven Klimaschutz auf dem Papier haben. Kein Windrad in unserem heimischen Wald ist das beste Signal für aktiven und echten Naturschutz vor Ort!

 

Wir werden die von Ihnen aufgezeigten rechtlichen Ansatzpunkte in die parlamentarische Debatte im Rat einbringen und uns energisch gegen den vorschnellen Abschluss von Pachtverträgen einsetzen. Natürlich wissen wir um die ideologisch indoktrinierten Fraktionen von CDU/SPD/Grüne und hoffen, dass wir mit einer faktenbasierten Argumentation und einem gezielten Apell an ihren Amtsschwur als Stadtverordnete diese vermeintliche Stadtratsmehrheit noch zu verändern:

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. So wahr mir Gott helfe.“ 

Mit freundlichen Grüßen
UWG Bergneustadt
Die Stadtverordneten der Fraktion

Jens-Holger Pütz und Sven Oliver Rüsche

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